Der Bundesrat hat eine Änderung des Bundesbaugesetzbuches abgelehnt, die es den Ländern ermöglicht hätte, die Abstände zwischen Wohnorten und Windrädern selbst festzulegen (Länderöffnungsklausel). Damit ist die Seehofer’sche 10 H-Regelung (Höhe der Windräder mal 10 = Mindestabstand zur Wohnbebauung) erstmal vom Tisch, die zwar noch nie geltendes Recht war, aber in Bayern Investoren und Kommunen von weiteren Planungen im Sinne der Energiewende abgehalten hat.

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