Damit befasst sich die Bundestagsabgeordnete und Rechtexpertin Carmen Wegge auf Einladung der Berger SPD am 20.10. um 19:30 im Pfarrsaal Höhenrain, Kirchanger 6, Gemeinde Berg.
Bei uns in Bayern wird in den kommenden Jahren viel vererbt werden- auch in Berg und am Starnberger See. Allerdings werden Erbschaften sehr ungleich versteuert. Mit diesem Gerechtigkeitsproblem und ob die derzeitigen Regelungen des Erbschaftssteuerrechts mit dem Grundgesetz vereinbar sind, befasst sich ab Mitte Oktober auch das Bundesverfassungsgericht. Zunächst wird geprüft, ob der Bund zuständig ist zur Normgebung im Erbschaftssteuerrecht, dann steht die Verschonung von Betriebsvermögen im derzeit praktizierten Umfang auf der Tagesordnung.
Die SPD hat bereits Vorschläge zur Reformierung des Erbschaftssteuerrechts vorgelegt.
Die verfassungsrechtliche Überprüfung erfolgt vor dem Hintergrund jahrelanger Auseinandersetzungen um die Frage, ob insbesondere große Vermögensübertragungen stärker besteuert werden sollten.
Die Bayerische Staatsregierung hat an dieser Stelle eine Normenkontrollklage eingereicht, mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass zentrale Bestimmungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes nicht mit der Verfassung vereinbar seien. Insbesondere wird dem Gesetzgeber vorgeworfen, dass Freibeträge und Steuersätze nicht an die realen Preisentwicklungen der letzten Jahre angepasst worden sind. Außerdem werden regionale Unterschiede v.a. bei den Immobilienpreisen nicht berücksichtigt. Auch eine Individualverfassungsbeschwerde eines Bürgers wird in Karlsruhe behandelt werden.
Carmen Wegge (MdB) wird uns am 20.10. die komplexe Sachlage erläutern und die Vorstellungen der SPD dazu vorlegen.



Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!